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Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und reicht am gleichenTag die Krankmeldung ein, kann der Arbeitgeber die Meinung des Arztes anzweifeln. Wenn der Mediziner im Arbeitsgericht seine Diagnose dann nicht bestätigt oder sich auf die Schweigepflicht beruft, kann die Lohnfortzahlung für die Zeit der Kündiungsfrist entfallen.

So entschied das Bundesarbeitsgericht am 8.09.2021 gegen den Gehaltswunsch einer kaufmännischen Angestellten, die am 8. Februar 2019 zum 22. Februar kündigte und sich zeitgleich am gleichen Tag (sehr ungeschickt) zum exakt gleichen 22. Februar 2019 krankschreiben ließ. Der Arzt konnte diese Weitsicht über die nächsten 14 Tage vor Gericht nicht mehr näher begründen, so dass das Vorgehen der Arbeitnehmerin zu viele arbeitsrechtliche Zweifel zurück ließ.

Der lange Atem durch die Intsanzen hatte erst am Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber den Erfolg gebracht, nachdem er am Arbeitsgericht und am Landesarbeitsgericht jeweils verloren hatte.


 
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