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Verkehrsrecht: Fahrerflucht auch mit dem Einkaufswagen?

1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB

Wieso nennt das Strafgesetzbuch dies so kompliziert und nicht nur Fahrerflucht? Der Grund dafür liegt darin, dass sich nicht nur ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs strafbar machen kann.

2. Die Flucht

Wer am öffentlichen Verkehr teilnimmt, kann das Opfer eines zufälligen Ereignisses, also eines Unfalls werden. Dann wird er bei der Schädigung durch Kraftfahrzeuge über eine Pflichtversicherung und in anderen Fällen oft durch die freiwillige, private Haftpflicht-versicherung des Unfallverursachers abgesichert. Es besteht daher für diesen Verursacher im normalen Ablauf der Dinge kein Grund, nach einem Unfall unerkannt zu verschwinden. Aber der Fluchtinstinkt oder das Gefühl, sich lieber drohenden Ärger und die Umstände zu ersparen, führt oft zu dieser irrationalen Reaktion.

Sind Alkohol, fehlende Zeit oder eine falsche rechtliche Bewertung der Unfallsituation einer der Gründe für dieses Verhalten, macht dies die Sache nicht besser, sondern eher noch schlimmer.

3. Die Pflicht zu warten!

Jeder, der möglicherweise auf einem öffentlich zugänglichen Gelände an einem Schadensereignis beteiligt sein könnte, muss Hilfe leisten und sich zu erkennen geben. Er muss also vor Ort bleiben. Ist die Unfallstelle für andere Verkehrsteilnehmer zu räumen, um diese nicht auch noch zu gefährden, kann eine kurze Entfernung zum Parken des Wagens oder zur Versorgung eines Verletzten zulässig sein. Dies aber auch nur dann, wenn sofort danach zur Unfallstelle zurückgekehrt wird. Ist niemand vor Ort, der die Personalien notieren könnte, muss zunächst gewartet werden. Wie lange, ist von der Unfallsituation abhängig.

Es kann nur geraten werden, so lange wie möglich zu warten und vielleicht schon vom Unfallort aus, die Polizei zu verständigen oder bei Geschäften oder Bewohnern in der Nähe zu klingeln.

Nur einen Zettel zu hinterlassen, nachdem man einige Minuten gewartet hat, reicht nicht aus. Erst dann, wenn sich aus der Gesamtsituation klar ergibt, dass ein weiteres Warten sinnlos erscheint, ist das Entfernen erlaubt. Aber auch nach dem korrekten Warten muss die Polizei innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall angerufen oder eine Wache aufgesucht werden.  Dort sind die Kontaktdaten, der aktuelle Aufenthalt und der Standort des Fahrzeugs mit dessen Kennzeichen mitzuteilen.

Das Strafgesetz legt einen besonderen Wert darauf, dass alle Unfallbeteiligten am Unfallort bleiben. Denn nur dort kann der Ablauf des Unfalls beurteilt werden und für alle Beteiligten sind die Wahrnehmungen dann noch frisch. Ist einmal die Wartefrist nicht vor Ort eingehalten worden, hilft die Meldung bei der Polizei in vielen Fällen auch nicht mehr.


Der Verstoß gegen die Wartepflicht wird nur dann geheilt, wenn es sich um einen Parkplatzunfall handelte oder der vermutliche Schaden unter 50,- € liegt. Dies mit Blick auf die nun gefährdete Fahrerlaubnis sicher genug zu beurteilen, ist in den seltensten Fällen möglich.

Bei einem heftigen Unfall im fließenden Verkehr ist jedes unerkannte Entfernen auch dann ein Risiko, wenn ein Zettel hinterlassen und von zu Hause aus, die Polizei informiert wird.

Denn es droht neben einer Geldstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Unfallflucht lässt sich mit den groben Folgen eines Rotlichtverstoßes und einer Alkoholfahrt vergleichen.

4. Einkaufswagen u. Fußgänger

Der Unfall muss mit dem Straßenverkehr und dessen typische Gefahren in Zusammenhang stehen. Notwendig ist dabei nur ein menschliches Verhalten, das zu einem Unfall geführt haben kann. Ob ein Gegenstand dabei verwendet wurde, ist nicht entscheidend.

Daher kann auch ein Fußgänger, der bei Rot über die Ampel ging und einen Auffahrunfall verursachte, den Führerschein verlieren, wenn er einfach weitergeht.

Fährt ein Fahrradfahrer bei Rot und stößt mit einem Fußgänger zusammen, wird der weiterfahrende Radler um seine Fahrerlaubnis für Motorrad und Auto bangen müssen. Dies auch, obwohl er diese Fahrzeuge gar nicht beim Unfall nutzte.  

Macht sich der volle Einkaufswagen beim Umladen in den Kofferraum selbstständig und rollt zum Nachbarn, ist der Führerschein in Gefahr.    


 
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