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Ofenheizungen

Der seit 2010 verschärfte Immissionsschutz hat auch in Berlin zu der Notwendigkeit geführt, die Zulässigkeit und damit Zukunft jeder einzelnen Feuerungsstätte zu ermitteln.

Es gibt für Kaminöfen und Kachelöfen unterschiedliche Laufzeiten, bis zu deren Ablauf ein Abbau notwendig wird. Das wird zur Folge haben müssen, dass andere Heizungsarten wie Gasheizungen eingebaut werden und die Erhöung der Mieten nach dem Meitspiegel möglich würde. 

Die Öfen in der Kop10 sind jedoch nicht betroffen!

Denn in der Kopernikusstraße 10 sind die noch vorhandenen Kachelöfen vor 1950 eingebaut worden.

Diese alten Öfen werden von der BImSchV ausdrücklich ausgenommen.

Dazu § 26 Abs. 3, Nr. 5 BImSchV:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html

 
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