Sehr geehrte Kollegin und sehr geehrter Kollege,
an allen Gerichten in Berlin biete ich die Übernahme von Terminsvertretungen gegen ein übliches Honorar an. Dieses bemisst sich wie seit Jahrzehnten nicht nach dem Gegenstandswert der zu vertretenden Sache, sondern nach Pauschalen.
Die Höhe kann wegen des höchstpersönlichen Charakters der Anwaltsvertretung hier nicht öffentlich kommuniziert werden. Jedoch dürfte über die noch vorhandenen Anwaltszimmer der übliche Satz, oder schlicht bei mir zu erfahren sein.
Der Hinweis erfolgt aber dahin, dass sich die Pauschale in etwa aus einer 1,0 Gebühr aus dem geringsten Streitwert der Tabelle, nebst Auslagen u. Ust errechnet.
Bei der möglichen Vertretung an den Gerichten im Land Brandenburg, müsste eine Erhöhung dieser Berliner Pauschale vereinbart werden.
Die Terminsvertretung sichert den Anfall einer Terminsgebühr und verhindert die ansonsten drohende Säumnis nebst VU.