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Die Anwaltsrobe

Kleidung oder Verkleidung? Die Anwaltsrobe.

 

1. Die Geschichte der Robe

 

Die Bedeutung als Amtstracht erhielt die Anwaltsrobe in Preußen mit dieser Anordnung König Friedrich Wilhelm I. aus dem Jahre 1726:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Dieser Mantel erfüllt heute zum Glück andere Zwecke:

Die Robe ist Standestracht des juristischen Funktionsträgers, Sinnbild gerichtlicher Würde und stellt für alle sichtbar klar, dass auch der Anwalt ein Organ der Rechtspflege ist. Dies gibt Anwälten in einer Gerichtsverhandlung sogar das Recht , durch Wortmeldung und Vorlage von Unterlagen in den Verfahrensablauf einzugreifen. Der dunkle Stoff der Robe wird dann manchmal zur Handlungsvollmacht.

Sie verdeckt die Kleidung und das Aussehen der Person, die sie trägt. Die handelt dann nicht mehr als Privatperson, sondern ist Funktionsträger im gesetzlich eröffneten Rahmen.

Nach der deutschen Reichsgründung 1871 setzte sich die preußische Robe auch deutschland-weit als einheitliche Juristentracht durch.

 

2. Die Robe heute

 

Für Anwälte ist heutzutage das Tragen der Robe an diesen Gerichten eine standesrechtliche Verpflichtung:
● Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
● Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
● Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
● Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
● Kammergericht
● Landgericht Berlin
● Verwaltungsgericht Berlin
● Sozialgericht Berlin
● Amtsgericht Tiergarten in Strafsachen
● und die drei Berliner Familiengerichte  

 

Aber auch an dem in Berlin robenfreien Amtsgericht für Zivilsachen und dem Arbeitsgericht erscheinen Anwälte der Würde des Gerichts angemessen mit Krawatte, Anzug etc. 

So manche modische Sünde sollte aber auch dann besser unter einer gut verarbeiteten Robe versteckt werden.

Roben tragen in Deutschland der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin, Verteidiger, Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft sowie die Urkundsbeamten. Ohne Robe verhandeln ehrenamtliche Richter am Arbeits- und Sozialgericht und die Schöffen in Strafverfahren.

 

Die Robe darf nur im Gerichtssaal oder in dessen Eingangsbereich getragen werden. Im Treppenhaus oder auf der Straße sind Robenträger nur in Filmen zu sehen.


Trotz Robenpflicht legen Richter und Richterin, Urkundsbeamter und Anwalt die dunkle Hülle dann ab, wenn kleine Kinder im Familiengericht oder - traurig genug - am Strafgericht befragt werden müssen.

Deren Anhörung erfolgt seit einiger Zeit auch in einem abgetrennten Raum durch digitale Live-Übertragung in den Verhandlungssaal. Bei dieser Anhörung verunsichert die Richterin oder der Richter das Kind nicht durch die Robe sondern nutzt eine für das Kind nicht derart überraschende Verkleidung. 

 

3. Die fehlende Robe

Es gibt Richter, die diese Kleiderordnung durchaus ernst nehmen.

So stand ich kurz nach der Wende in Neuruppin mit der Mandantschaft direkt vor einem Richter, der in den Raum fragte: Wo ist denn der Herr Rechtsanwalt John? Meine leider fehlende Robe machte mich so lange unsichtbar, bis ein anwesender Kollege zum Glück aushelfen konnte. 

Das Beispiel einer Robe für die Dame und den Herrn wurde mit freundlicher Unterstützung von der Firma 

http://www.roben-shop.de zur Verfügung gestellt.


 
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