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Zahlung der Miete für Wohnungsmieter und Gewerbebetrieb unterschiedlich!

Ein Wohnungs-Mieter zahlt noch rechtzeitig seine Miete per Überweisung, wenn er seinen Überweisungsauftrag bis zum dritten Werktag eines Monats bei der Bank einreicht.
Die Gutschrift bei dem Vermieter kann erst am 4. Werktag erfolgen.
Das Geld muss also nicht unbedingt schon am 3. Werktag auf dem Vermieterkonto angekommen sein, sondern es reicht, wenn der Mieter bis spätestens zum dritten Werktag seine Überweisung getätigt hat.

Anders ist dies bei Gewerbe-Mietern.
Dort muss die Miete am dritten Werktag auf dem Mietkonto sichtbar sein, also spätestens am 2. Werktag auf den Weg gebracht werden. Die Gutschrift eines Betrags innerhalb weniger Minuten ist zwar bei der Online-Überweisung innerhalb einer Bank möglich.

Jedoch sollte man sich darauf nicht verlassen.

(BGH, Urteil v. 5.10.2016, VIII ZR 222/15).

 
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