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Absicherung für die Krankheit und Demenz

Vorsorgevollmacht - Betreuung - Testament  

Mit den Lebensjahren kommt oft der Gedanke daran, wie das denn alles weitergehen soll.

Wie lange bleibt es noch bei dem selbstbestimmten Leben. Wer entscheidet über die wichtigen Dinge des Lebens, wie den Wohnort und die Krankenbehandlung, wenn ich das einfach nicht mehr schaffe?

Zur Beruhigung sollten diese wichtigen Schriftstücke so früh wie möglich erstellt und hinterlegt werden.

Das zunächst in den Gedanken kommende Testament hilft  bei den Fragen, die auftauchen, wenn man selber keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, nicht weiter. Denn damit wird nur das Vermögen für den Fall des Ablebens geregelt. Da eine Nachfrage über den Inhalt und die Auslegung dann ausscheidet, sind die Formvorschriften sehr streng. Ein Text eines Testamentes in Schreibmaschinenschrift und mit Unterschrift reicht nicht aus. Der ganze Text muss handschriftlich geschrieben, unterschrieben und mit Datum versehen werden. Bei der Aufbewahrung sollte darauf geachtet werden, einen Ort zu wählen, der die Auffindbarkeit ermöglicht.

Drei Dinge braucht der Mensch

Die Patientenverfügung enthält die Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit, wie es unter anderem bei Bewusstlosigkeit oder auch Koma der Fall ist. Dem späteren Arzt wird damit mitgeteilt, ob lebenserhaltende Geräte und Behandlungen durchgeführt werden können. Es ist daher wichtig, die komplizierten Regelungen bereits mit dem jetzigen Arzt zu besprechen.

Eine Vorsorgevollmacht setzt vorher an und regelt die durch Unglück, Krankheit oder Alter eintretende Unfähigkeit, Entscheidungen für sich und andere zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht wird jederzeit widerruflich eine Person des eigenen Vertrauens  ausgewählt, die bei später eintretender Geschäftsunfähigkeit diese Aufgabe übernimmt. Das entsprechende Formular kann jeder selbst oder unter Mithilfe eines Notars erstellen und bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. Diese teilte zuletzt mit, dass das Durchschnittsalter der sich absichernden Bürger über 65 Jahren liegt. Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht besteht jedoch auch für erheblich jüngere Menschen.

Die Betreuungsverfügung vermeidet zwar nicht die Einschaltung des Amtsgerichts, wenn wichtige Entscheidungen in finanzieller, persönlicher (Wohnung) oder medizinischer Hinsicht zu treffen sind.   Jedoch kann damit Einfluss auf die Person des zu benennenden Betreuers genommen werden. Das Gericht wird später respektieren, wem einmal das Vertrauen für eine derart verantwortungsvolle Vertretung geschenkt wurde. Hier reicht, wie bei allen anderen Regelungen auch, ein unterschriebenes Formular aus.

Die Kombination ist wichtig

Ratsam ist es, diese Verfügungen miteinander zu verbinden. Denn eine Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung von vornherein verhindern. Die Betreuung ist nach dem Willen des Gesetzgebers dann nicht erforderlich, wenn ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln soll.

Um auch für alle Fälle gewappnet zu sein, sollte jeder unbedingt einen Hinweis auf existierende Vollmachten und Verfügungen bei sich tragen, zum Beispiel als kleinen Merkzettel in der Geldbörse. So kann sichergestellt werden, dass im Notfall auch im Sinne des Betroffenen gehandelt wird. Die Selbstbestimmung ist ein wichtiges Gut aller Bürger. Dafür zu sorgen, dass sie auch zum Tragen kommt, wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, sollte jedem ein Anliegen sein.

  


 
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