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Kosten / Erstberatung

Die anwaltliche Beratung muss nicht teuer sein und hat gegenüber allen anderen Beratungsmöglichkeiten einen entscheidenden Vorteil:

Nur ein an den Gerichten tätiger Anwalt weiß die Rechtslage und die Prozessrisiken umfassend und interessengerecht einzuschätzen. Nur ein studierter Jurist kann unabhängig vom Gegner aus dem vollständigen Paragrafendickicht das herausfiltern, was für den aktuellen Einzelfall benötigt wird.

 

Für die erste Beratung und Informationsaufnahme im Büro wird unabhängig vom Gegenstandswert ein Pauschalbetrag von höchstens 50,- Euro erbeten.


Im Übrigen richten sich die Gebühren ausschließlich nach den aktuellen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Dieses ermöglicht nun auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
Auch diese Zahlung entfällt, wenn eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder verringert sich auf 15,- Euro bei Übergabe eines Beratungshilfescheins.
 


Zu meiner Person:

Im Referendariat konnte ich insbesondere am Arbeitsgericht Berlin, bei der Staatsanwaltschaft Berlin und bei der Berliner Feuerwehr (Personalabteilung) wertvolle Erfahrungen für meine zivil- und strafrechtlich ausgerichtete anwaltliche Tätigkeit gewinnen.

Die ersten Schritte als Anwalt unternahm ich nach meiner bei der Rechtsanwaltskammer Berlin im Mai 1991 erfolgten Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von 1991 bis 1995 in einer  Bürogemeinschaft in Berlin-Schöneberg. Ab 1996 wurden die Räume in der Hildegardstraße 15 mit dem Hausnummern-Schild "§ 15 §" bezogen. Es folgte die Übernahme mehrjähriger gerichtlicher Betreuungen und die Vorstandstätigkeit im Bereich der Drogen- und Akoholberatung (Confamilia/Vista gGmbH). Zudem wurden Testamentsvollstreckungen in Berlin und Erfurt sowie die Abwicklung der Anwaltskanzleien Krägeloh, Özden und Hillnhütter durchgeführt.

In der Schulkonferenz der Friedrich-Bergius-Oberschule/Schöneberg  besteht seit Jahren die Möglichkeit zur Einbringung familienrechtlicher Kenntnisse. 

Der "Kiezanwalt"

Die zwischen der Bauberufsgenossenschaft und dem St. Gertrauden Krankenhaus gelegene Praxis wird in den zur Hildegardstraße liegenden Räumlichkeiten eines Ladenbüros betrieben. Vorteil dieser Lage ist die Herstellung einer größeren  Bürgernähe und die Überwindung der leider oft bei den Mandanten  vorhandenen "Schwellenangst" vor dem Besuch eines Anwalts.

  • Zudem ist die Einrichtung und Lage der Büroräume behindertengerecht. Wir werden in der Mobilitätsliste des Albatros e.V. geführt, der die Barrierefreiheit regelmäßig überprüft
  • Im Betrieb wurden Auszubildende zur Rechtsanwalts-und Notariatsfachangestellten  ausgebildet.
  • Über die Internetplattform Xing wird der Kontakt zu Kollegen gehalten.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

 
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